Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01. März 2025

§1 Vertragspartner

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die DJ-Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem Auftragnehmer Markus Flassig alias DJ More Qs (nachfolgend „DJ“ genannt).

§2 Angebot und Vertrag

  • Der Kunde beauftragt den DJ mit der Bereitstellung einer Musik- und Lichtanlage gemäß den vertraglich festgelegten Anforderungen sowie der Erbringung der DJ-Dienstleistung.
  • Die Bindefrist für ein schriftlich übermitteltes Vertragsangebot beträgt 4 Wochen. Diese Frist gilt auch für die damit verbundene Terminreservierung.
  • Eine verbindliche Buchung kommt erst mit der Vertragsannahme durch den Kunden in Form einer unterschriebenen Auftragsbestätigung (per Post oder Scan an die angegebene E-Mail-Adresse) zustande.

§3 Preise & Zahlungsbedingungen

  • Die vom DJ angebotenen Dienstleistungen werden zu einem vorher vereinbarten Festpreis (Bruttopreis) mit festgelegten oder flexiblen Zeitdauern und Pauschalen erbracht.
  • Nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung stellt der DJ die Schlussrechnung aus und versendet sie an den Kunden.
  • Gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  • Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte DJ-Gage aus der Schlussrechnung innerhalb der festgelegten Frist vollständig an den DJ zu zahlen.

§3a Vorauszahlung

  • Falls im Vertrag eine Vorauszahlung vorgesehen ist, wird die Buchung des DJs erst verbindlich, sobald der Kunde die festgelegte Anzahlung geleistet hat.
  • Der Zahlungstermin sowie die Höhe der Vorauszahlung sind dem Vertragsangebot zu entnehmen.

§4 Widerruf und Rücktritt


Rücktritt durch Kunde:
Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an den DJ zu zahlen:
  • Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 20%,
  • Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 40%,
  • Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 60%,
  • Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 80%,
  • Ab weniger als 14 Tagen vor der Veranstaltung 100%
der vereinbarten Gage gegen Rechnung. Der Rücktritt muss schriftlich per Post erfolgen.

Rücktritt durch DJ:
  • Ein Rücktritt durch den DJ ist nur aus dringenden, persönlichen Gründen wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie möglich.
  • In diesen Ausnahmefällen wird sich der DJ nach Absprache mit dem Kunden um einen passenden Ersatz bemühen.
  • Alle zusätzlichen Kosten, die durch diese Umbuchung entstehen, werden vom DJ übernommen.

§5 Veranstaltungsort

  • Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (230V) gemäß den VDE-Vorschriften zur Verfügung stehen, idealerweise mindestens zwei getrennte Stromkreise.
  • Für das Aufstellen der DJ-, Musik- und Lichtanlage wird eine Stellfläche von mindestens 2,50 m x 2,00 m benötigt. Ein stabiler Tisch mit einer Mindestfläche von 1,20 m x 0,80 m bei einer Mindesthöhe von ungefähr 0,80 m vor Ort ist wünschenswert, kann jedoch auch vom DJ bereitgestellt werden.
  • Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund stabil und befestigt sein. Eine ausreichende Klimatisierung wird vorausgesetzt.
  • Der Veranstaltungsraum sollte idealerweise barrierefrei erreichbar sein.
  • Spielt der DJ im Freien, trägt allein der Kunde das Witterungsrisiko. Im Falle eines witterungsbedingten Ausfalls ist die vereinbarte Gage in voller Höhe zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall über einen festen Untergrund, Wände und ein Dach verfügen, um das DJ-Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung, Wind und Regen zu schützen.

§6 Reise- und Übernachtungskosten

  • Die Fahrtkosten für An- und Abreise sind im Angebot separat ausgewiesen und werden pauschal mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer auf direkter Strecke berechnet.
  • Bei einer Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) ist eine Hotelbuchung über Nacht durch den DJ erforderlich, welche kostenmäßig mit einer Übernachtungspauschale von 130 € im Vertragsangebot kalkuliert und entsprechend berücksichtigt wird.
  • In Abstimmung zwischen Kunde und DJ kann auch eine anderweitige Regelung vereinbart werden.

§7 Gewährleistung und Schadensersatz

  • Der DJ ist dafür verantwortlich, die Stimmung der Partygäste zu fördern und aufrechtzuerhalten.Die musikalischen Vorstellungen werden in der Regel vorab zwischen DJ und Kunde inhaltlich abgestimmt und bestmöglich zur Steigerung der Partylaune umgesetzt. Eine allgemeine Garantie für den Erfolg und die Stimmung auf einer Party übernimmt der DJ nicht. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
  • Kann der DJ aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Noteinsatz, behördliche Anordnung, technische Störungen oder Stromausfall), die vereinbarte Leistung nicht erbringen, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt, Schadensersatz oder Zurückbehaltung der vertraglich vereinbarten Gage.

§8 Haftung

  • Der Kunde übernimmt die volle Haftung für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJs verursacht.
  • Der Kunde haftet für sämtliche Schäden am Equipment des DJs, die während der Veranstaltung durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.

§9 Fotos und Videos

  • Eigene oder erhaltene Fotos und Videos, die nicht vertraglich geschützt sind, darf der DJ als Referenz auf seiner Homepage oder auf Plattformen wie Facebook und Instagram veröffentlichen.
  • Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Fotos oder Videos ist jederzeit schriftlich durch den Kunden möglich.
  • Nicht gewünschte Fotos oder Videos werden umgehend vom DJ entfernt.

§10 Steuern, Abgaben und Gebühren

  • Alle anfallenden Steuern, Abgaben und GEMA-Gebühren sind vom Kunden zu entrichten.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist.
  • Der DJ weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit bei der GEMA lizenzierten digitalen Kopien arbeitet.
  • Weitere Informationen sind auf der Website der Internetseite der GEMA zu finden.
  • Für nicht-öffentliche, private Feiern (z. B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern) sind üblicherweise keine GEMA-Gebühren zu entrichten.

§11 Salvatorische Klausel

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Fürth, Bayern.